Gesetzliche Krankenversicherung


Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist in Deutschland Bestandteil des Sozialversicherungssystems und Teil des Gesundheitssystems. Arbeitnehmer, deren Einkommen nicht dauerhaft über die Versicherungspflichtgrenze liegt, sind verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern.


Die Behandlungen und Leistungserstattungen von Erkrankungen, Unfällen, Impfungen, Kontrolluntersuchungen und Nachbehandlungen sind für den Kassenpatienten alle klar im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot formuliert.

Um eine optimale Versorgung zu gewährleisten, empfehlen wir bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in jedem Fall immer eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Mehr über Krankenzusatzversicherung


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