PKV VoraussetzungenOft ist nicht klar, welche Vorrausetzungen für die PKV erfüllt werden müssen.In der privaten Krankenversicherung können sich alle versichern, die keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Die PKV Voraussetzungen der einzelnen Berufsgruppen finden Sie hier. PKV Voraussetzungen für AngestellteAb 2011 kam das große Aufatmen der Privaten Krankenversicherungen. Ein neues Gesetz, die Gesundheitsreform 2011, wurde auf den Weg gebracht. Welches besagt, dass Sie als Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro, nur noch einmalig überschreiten müssen, damit Sie sich privat krankenversichern können. Wenn Sie also die PKV Voraussetzungen erfüllen und über 49.500 Euro (brutto) im Jahr, sprich 4.125 Euro monatlich verdienen, dazu gehören auch Sonderzahlungen wie: regelmäßige Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein zusätzliches Gehalt, dann sollten Sie hier einen kostenlosen Vergleich für die Private Krankenversicherung anfordern. PKV Voraussetzungen für Selbstständige und FreiberuflerDie PKV Voraussetzungen für Selbstständige und Freiberufler sind relativ einfach. Als Selbstständiger und Freiberufler können Sie jederzeit und einkommensunabhängig, in die Private Krankenversicherung wechseln. Erfahren Sie hier mehr über die PKV für Selbstständige. PKV Voraussetzungen für BeamteBeamte und Beamtenanwärter können sich auch ohne bestimmte Voraussetzungen für die PKV entscheiden. Als Beamter profitieren Sie von besonderen Tarifen, die eigens für Ihre Berufsgruppe entwickelt wurden. Nutzen Sie den Vorteil der guten PKV Voraussetzungen für sich und fordern Sie hier Ihren Vergleich an. PKV Voraussetzungen für StudentenFür Studenten besteht in der Regel erst einmal die Versicherungspflicht in der GKV. Als Student können Sie sich aber, vor der Immatrikulation, von der Versicherungspflicht befreien lassen. Für Studenten gibt es in der Privaten Krankenversicherung, wie in der GKV, günstige Studententarife. PKV Voraussetzungen für Künstler und PublizistenDie Berufsgruppe der Künstler und Publizisten, worunter auch Journalisten zählen, unterliegen der Versicherungspflicht der GKV. Zu den PKV Voraussetzungen, also für einen erfolgreichen Wechsel in die PKV, zählen die gleichen Voraussetzungen wie für Angestellte. Über die KSK (Künstlersozialkasse) können Künstler und Publizisten einen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung bekommen. Sowohl zur GKV als auch zur PKV. Wie Sie sehen, sind die PKV Voraussetzungen in den Berufsgruppen recht unterschiedlich. Hier finden Sie weitere Informationen zu den PKV Berufsgruppen und einen Krankenversicherung Ratgeber. |
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