Bürgerentlastungsgesetz Private KrankenversicherungWas bringt Ihnen das Bürgerentlastungsgesetz Private Krankenversicherung?Bürgerentlastungsgesetz Private Krankenversicherung und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge wurden verbessert Seit Januar 2010 gilt das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen – kurz Bürgerentlastungsgesetz. So können Sie die Beiträge für eine private Krankenversicherung, für das Jahr 2010 in voller Höhe steuerlich absetzen. Der absetzbare Versicherungsschutz muss dem der gesetzlichen Krankenkasse, in Art, Umfang und Höhe entsprechen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung können Sie in diesem Fall auch in vollem Umfang geltend machen. Das einzige, das von dieser Regelung ausgeschlossen wird, ist das Krankentagegeld. Zudem sind die Beitragsanteile für Leistungen, die über die medizinische Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen, auch nicht steuerlich ansetzbar. Darunter fallen Prämien für das Einzelzimmer oder eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Das Finanzamt setzt für diese Leistungen Abschläge an. Die Abschläge entsprechen einem Punktesystem beim Finanzamt. Als Faustformel gilt, dass Sie ungefähr 80 Prozent der tatsächlichen Beiträge steuerlich ansetzen können. Genaues teilt Ihnen aber Ihr Steuerberater mit. Bürgerentlastungsgesetz Private Krankenversicherung - Am meisten profitieren FamilienPrivat Versicherte werden besonders begünstigt, da nicht nur die Beiträge des Steuerpflichtigen, sondern auch die des Ehegatten und seiner Kinder berücksichtigt werden. Das kann die Steuerlast um ein paar Tausend Euro im Jahr senken. Bürgerentlastungsgesetz Private Krankenversicherung - HöchstgrenzenUm die Bürger zu entlasten, hat der Gesetzgeber die Höchstgrenze, bis zu der Sie Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen können, angehoben. Statt bei 1.500 EUR wie vor 2010 liegt diese für ledige Arbeitnehmer seitdem bei 1.900 EUR. Für ledige Selbstständige stieg der Betrag ebenfalls um 400 EUR – und zwar auf 2.800 EUR. Relevant sind diese Grenzen in erster Linie für Menschen mit relativ geringen Beitragsausgaben für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Wenn Ihre Kosten für den Basisschutz den Freibetrag nicht ausschöpfen, können Sie bis zur jeweiligen Obergrenze auch Prämienzahlungen für andere Versicherungen hinzurechnen. Wenn hingegen Ihre Kosten für die Basisabsicherung zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung über dem Höchstbetrag liegen, sind diese seit Anfang 2010 trotzdem in voller Höhe absetzbar, d.h. für Sie ist die Grenze nun praktisch aufgehoben. Weitere Vorsorgeaufwendungen können in diesem Fall nicht mehr berücksichtigt werden. Bürgerentlastungsgesetz für Privat VersicherteDie ansetzbaren Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung werden bei Arbeitnehmern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens berücksichtigt. Um seit Januar 2010 mehr Netto auf ihrem Gehaltszettel zu haben, müssen privat versicherte Arbeitnehmer die Beitragsbescheinigung, die sie zum Ende des Jahres von ihrem Versicherungsunternehmen erhalten, selbst bei ihrem Arbeitgeber vorlegen. Voraussichtlich ab 2013 wird das Verfahren automatisiert ablaufen. Der Arbeitgeber ruft die Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung dann direkt bei der Finanzverwaltung ab. |





